"Was spricht dagegen, Mobilfunkstrahlung, UKW oder WLAN - also als elektromagentische Wellen zwischen 300 und 2400 MHz - zur Stromerzeugung zu nutzen? Der Gesetzgeber verbietet das nicht mehr ausdrücklich, denn § 19 FAG (Fernmeldeanlagengesetz), der die Umwandlung von Funkwellen in elektrischen Strom unter Strafe stellt, ist seit 1998 außer Kraft."
Leider (noch): "Selbst für Handy und Notebook reicht der Elektrosmog also nicht"
Jedoch: "wohl aber fürs Radio: Kosmos verkauft den Experimentierkasten Detektor-Radio Start für 30 Euro, die seit kurzem wieder erscheinende Zeitschrift Yps hatte bereits im Oktober 1979 in einem Extraheft ein Kurzwellenradio als Gimmick, dass sich selbst aus den Radiowellen versorgt.."
Quelle: c't 8/2006 S. 97 "Selbstversorger"