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    ''Ein Proxy-Server ist in rechtlicher Hinsicht als Teledienst einzuordnen. Für Proxy-Server gilt das TDDSG und dieses sieht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten vor. Dies hat auch das LG Frankfurt in einem Beschluss vom 15.09.2003 (Az.: 5/6 Qs 47/03) für einen ähnlichen Sachverhalt bestätigt.
    ''Ein Proxy-Server ist in rechtlicher Hinsicht als Teledienst einzuordnen. Für Proxy-Server gilt das TDDSG und dieses sieht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten vor. Dies hat auch das LG Frankfurt in einem Beschluss vom 15.09.2003 (Az.: 5/6 Qs 47/03) für einen ähnlichen Sachverhalt bestätigt.


    Um Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, müssen Daten beim Proxy-Dienst gespeichert werden. Wie bereits erläutert, besteht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten. Man muss hierbei jedoch berücksichtigen, dass es in der Rechtswissenschaft einen Streit darüber gibt, ob Proxy-Server möglicherweise auch als Telekommunikationsanlagen, mit denen Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, einzuordnen sind. In diesem Falle würde eine Verpflichtung zur Einrichtung einer technischen Überwachungsschnittstelle i.S.d. § 110 TKG bestehen. Davon kann derzeit aber keine Rede sein.'' ...
    ''Um Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, müssen Daten beim Proxy-Dienst gespeichert werden. Wie bereits erläutert, besteht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten. Man muss hierbei jedoch berücksichtigen, dass es in der Rechtswissenschaft einen Streit darüber gibt, ob Proxy-Server möglicherweise auch als Telekommunikationsanlagen, mit denen Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, einzuordnen sind. In diesem Falle würde eine Verpflichtung zur Einrichtung einer technischen Überwachungsschnittstelle i.S.d. § 110 TKG bestehen. Davon kann derzeit aber keine Rede sein.'' ...




    Datenschutz- und Rechtsexperte Stephan Hansen-Oest [https://www.nutzwerk.de/safersurf/extern/ext_anonym_tauschen_comment.html] ,,[https://www.nutzwerk.de/safersurf/extern/ext_anonym_tauschen_description_4.html Beschreibung und rechtliches Gutachten zur Anonymisierung von Tauschbörsen]
    Datenschutz- und Rechtsexperte Stephan Hansen-Oest [https://www.nutzwerk.de/safersurf/extern/ext_anonym_tauschen_comment.html] ,,[https://www.nutzwerk.de/safersurf/extern/ext_anonym_tauschen_description_4.html Beschreibung und rechtliches Gutachten zur Anonymisierung von Tauschbörsen]

    [[Category:Privacy]]

    Latest revision as of 22:14, 18 April 2006

    ISP[edit]

    Eine Auswertung der Nutzungsdaten durch den Internet-Provider in Hinsicht darauf, ob sich einer seiner Kunden strafbar macht, ist unzulässig. Der Internet-Provider darf also eigentlich keine Kenntnis von diesen Daten haben. Die Erstattung einer Strafanzeige kann dem Provider zwar nicht verboten werden. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich dann jedoch um eine rechtlich unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an Dritte, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Darüber hinaus dürfte dies i.d.R. eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Providers gegenüber dem Kunden darstellen, aus der Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

    Es gibt grundsätzlich nur eine Fallgruppe, in denen ein Provider bei Kenntnis entsprechender Tatsachen durch Nutzungsdaten auch verpflichtet wäre, Strafanzeige zu erstatten. Diese ergibt sich aus § 138 des Strafgesetzbuches - Nichtanzeige geplanter Straftaten. Hier sind jedoch Straftaten von erheblicher Bedeutung (Mord, Totschlag, Angriffskrieg, Raub etc.) genannt, die für die Nutzung von P2P-Netzen schlichtweg nicht einschlägig sind.

    Proxy[edit]

    Ein Proxy-Server ist in rechtlicher Hinsicht als Teledienst einzuordnen. Für Proxy-Server gilt das TDDSG und dieses sieht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten vor. Dies hat auch das LG Frankfurt in einem Beschluss vom 15.09.2003 (Az.: 5/6 Qs 47/03) für einen ähnlichen Sachverhalt bestätigt.

    Um Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, müssen Daten beim Proxy-Dienst gespeichert werden. Wie bereits erläutert, besteht keine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten. Man muss hierbei jedoch berücksichtigen, dass es in der Rechtswissenschaft einen Streit darüber gibt, ob Proxy-Server möglicherweise auch als Telekommunikationsanlagen, mit denen Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, einzuordnen sind. In diesem Falle würde eine Verpflichtung zur Einrichtung einer technischen Überwachungsschnittstelle i.S.d. § 110 TKG bestehen. Davon kann derzeit aber keine Rede sein. ...


    Datenschutz- und Rechtsexperte Stephan Hansen-Oest [1] ,,Beschreibung und rechtliches Gutachten zur Anonymisierung von Tauschbörsen

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