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    GEZ: Difference between revisions

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    GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in .de. Unter dem Begriff Rundfunkanstalten werden sowohl Radio- als auch Fernsehsender zusammengefasst.
    GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in .de. Unter dem Begriff Rundfunkanstalten werden sowohl Radio- als auch Fernsehsender zusammengefasst.


    In .de gibt es ein duales Rundfunksystem: öffentlich-rechtliche und private RF.
    In .de gibt es ein duales Rundfunksystem: {{Öffre}}e und private RF.


    =Öffentlich-rechtlicher Rundfunk=
    =Öffentlich-rechtlicher Rundfunk=
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    * verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsvielfalt, gewährleistet durch öff-re RF
    * verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsvielfalt, gewährleistet durch {{Öffre}}e RF
    * Programmauftrag, auch Inhalte, die von privaten nicht ausgestrahlt werden
    * Programmauftrag, auch Inhalte, die von privaten nicht ausgestrahlt werden
    * finanziert durch Gebühren
    * finanziert durch Gebühren
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    Kritik:
    Kritik:
    - Webseiten der öff-re werden mit GEZ finanziert
    - Webseiten der {{Öffre}}en werden mit GEZ finanziert

    Revision as of 18:13, 17 January 2006

    GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in .de. Unter dem Begriff Rundfunkanstalten werden sowohl Radio- als auch Fernsehsender zusammengefasst.

    In .de gibt es ein duales Rundfunksystem: öffentlich-rechtliche und private RF.

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

    • entstanden nach dem 2. Weltkrieg auf Initiative der Allierten
    • dezentrale Struktur (Landesrundfunkanstalten), um Mißbrauch des RF als Propaganda-Instrument wie im 3. Reich zu verhindern
    • ARD und ZDF bundesweit


    • verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsvielfalt, gewährleistet durch öffentlich-rechtliche RF
    • Programmauftrag, auch Inhalte, die von privaten nicht ausgestrahlt werden
    • finanziert durch Gebühren

    GEZ

    Höhe der Gebühren wird durch die KEF festgelegt

    gesetzliche Werbebeschränkungen, kürzere Werbeblöcke, keine Werbung nach 20 Uhr, keine Werbung auf den Webseiten


    =Private Rundfunkanstalten=private RF: nur marktfähige Inhalte, Kriterium ist Einschaltquote


    Kritik: - Webseiten der öffentlich-rechtlichen werden mit GEZ finanziert

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