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Nach Tröndle/Fischer, StGB, § 32 Rn. 9, und OLG Karlsruhe GA 1982, 226 ist schon das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen im Falle einer zu erwartenden alsbaldigen |
Nach Tröndle/Fischer, StGB, § 32 Rn. 9, und OLG Karlsruhe GA 1982, 226 ist schon das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen im Falle einer zu erwartenden alsbaldigen Veröffentlichung ein gegenwärtiger, zur Notwehr berechtigender Angriff. (found on [http://synflood.at/blog/]) |
Revision as of 16:58, 2 January 2006
Nach Tröndle/Fischer, StGB, § 32 Rn. 9, und OLG Karlsruhe GA 1982, 226 ist schon das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen im Falle einer zu erwartenden alsbaldigen Veröffentlichung ein gegenwärtiger, zur Notwehr berechtigender Angriff. (found on [1])
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